Corona VO und Hygienekonzept
Hygienevorschrift der Mambas für die Spieltage 2021 (ab 20.08.2021)

Im Vorfeld des Spieles
o    Die Mannschaften bestimmen einen Hauptordner. Dieser ist verantwortlich für die Umsetzung der Hygienevorschriften. Diese müssen vor, während und nach dem Spielbetrieb eingehalten werden.
o    Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, bleiben dem Spiel fern.
o    Es besteht eine ständige drei G- Regelung. Dieses bedeutet, man darf an einem Spieltag als Zuschauer, Spieler, Trainer oder Teamleitung/- beteuer nur teilnehmen, wenn ein Nachweis folgender Parameter erbracht wird: Geimpft, Genesen oder Getestet. (Antigentest oder PCR- Test von einer anerkannten Teststelle nicht älter als 48 Std. Bei Schülern <15 Jahren genügt die Schulpflicht als Nachweis, Schüler >15 Jahren benötigen einen Schülerausweis mit Lichtbild, bei Kinder bis zum Schuleintrittsalter sind von der Testpflicht befreit.) Für benötigte Tests hat der Verein eine Kooperation mit dem Testzentrum Iserlohn-         Sümmern. (Einfach bei den Teamleitern erfragen.)


Verhalten in der Halle Zuschauer
o    Der Zuschauerein- und ausgang ist der Haupteingang.
o    Beim Betreten der Halle ist das Tragen eines Mund- Nasen- Schutzes verpflichtend.
        Dieser darf am Sitzplatz abgenommen werden.
o    Vor dem Betreten der Halle muss entweder der QR- Code der Luca App gescannt werden oder sich in die ausliegende Liste eingetragen werden, wodurch man die geltenden Datenschutzrichtlinien anerkennt.
o    Im Eingangsbereich müssen sich die Hände desinfiziert werden.
o    Nach der Sichtung der Nachweise und dem Registrieren muss sich die oben genannte Personengruppe direkt auf die Tribüne begeben.
o    Abstände müssen eingehalten werden.
o    Die Toiletten dürfen benutzt werden.


Verhalten in der Halle Sportler
o    Der Sportlereingang befindet sich am Hintereingang der Halle. Durch diesen wird die Halle auch wieder verlassen. Einen Zugang zu dem Zuschauerbereich ist nicht möglich.
o    Beim Betreten der Halle ist das Tragen eines Mund- Nasen- Schutzes verpflichtend.
o    Vor dem Betreten der Halle muss entweder der QR- Code der Luca App gescannt werden oder sich händisch in die ausliegende Liste eingetragen werden, wodurch man die geltenden Datenschutzrichtlinien anerkennt. Bei den Sportlern genügt es, wenn das ein Betreuer stellvertretend übernimmt.
o    Die drei G’s sind ebenso dem Ordner am Hintereingang vorzulegen und anschließend in Papierform mit den Spielerpässen an der Zeitnahme abzugeben.
o    Während dem Spielbetrieb darf die zugewiesene Kabine nur während den Drittelpausen betreten bzw. Verlassen werden.
o    Nach dem Spiel dürfen die Duschen benutzt werden. Jedem Team stehen 30 Min dafür zu.
o    Die Kabinen müssen von den Teamleitern/- betreuern anschließend desinfiziert werden. Ausreichend Desinfektionsmittel wird zur Verfügung gestellt.



Datenverarbeitung nach Corona-Verordnung
-Hinweis: Es müssen die Daten von allen anwesenden Personen erhoben werden
 
Datenschutz-Hinweise zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß der CoronaVO
 
Verantwortliche Stelle: Mendener SC Mambas e.V., Ostfeldstr. 1, 58675 Hemer
Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter ist der Vorstand, sowie die jeweilige Teamleitung.   
Zu Zwecken der Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen gegenüber den zuständigen
Behörden erheben und speichern wir folgende Daten von Ihnen:
 
  Vor- und Nachname,
  Anschrift,
  Datum und Zeitraum der Anwesenheit und,
  soweit vorhanden: Telefonnummer
 
Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Datenschutz-Grundverordnung (DS-
GVO) i.V.m. § 6 Abs. 1 CoronaVO (Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende
Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2) in ihrer aktuellen Version.  
Im Falle eines konkreten Infektionsverdachtes sind die zuständigen Behörden nach dem Bundes-
infektionsschutzgesetz Empfänger dieser Daten.  
Ihre personenbezogenen Daten werden von uns vier Wochen nach Erhalt gelöscht.   
Zur Angabe Ihrer persönlichen Daten sind Sie nicht verpflichtet. Eine Prüfung erfolgt nur auf
Vollständigkeit und bei handschriftlicher Angabe auf Leserlichkeit. Bei offensichtlich unrichtigen (klar
erkennbare Fantasienamen) oder unvollständigen Daten müssen wir nachfragen. Sollten Sie uns Ihre
Kontaktdaten allerdings nicht oder unvollständig oder unleserlich oder klar erkennbar unrichtig zur
Verfügung stellen, müssen wir Sie vom Besuch oder der Nutzung unseres Betriebes ausschließen.
 
Hinweis auf Betroffenenrechte:
Sie haben nach der DS-GVO folgende Rechte: Auskunft über die personenbezogenen Daten, die wir
von Ihnen verarbeiten; Berichtigung, wenn die Daten falsch sind oder Einschränkung unserer
Verarbeitung; Löschung, sofern wir nicht mehr zur Speicherung verpflichtet sind.
Wenn Sie der Meinung sind, dass wir Ihre Daten nicht ordnungsgemäß verarbeiten, steht Ihnen
außerdem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf zu.